Meldung: Pro Verein wird ein Bewerber (Vereinsjugendkönig/-königin) zugelassen. Ist dieser verhindert, kann der Zweit- oder Drittplatzierte des Qualifikationswettbewerbes starten. Doppelstarts sind nicht möglich. Der Teilnehmer ist mit Geburtsdatum und Waffenart zu melden.
Den Vereinen wird die Art der Ermittlung der Vereinsjugendkönige bzw. –königinnen freigestellt. Es muss nur sichergestellt sein, dass alle jugendlichen Mitglieder des Vereines, unabhängig von ihrer sportlichen Qualifikation, an der Ermittlung der Vereinsjugendkönige bzw. der -königinnen teilnehmen können.
Alter: Die Bewerber bzw. Bewerberinnen dürfen im Verlauf des Jahres das 21. Lebensjahr *nicht* vollendet haben (2013 = Jahrgang 1993 und jünger)
Bundesschießen: Der/die Sieger/in des Landesjugendkönigsschießen 2013 startet beim Bundesjugendkönigsschießen im Jahr 2014 sofern zum 1. Januar 2014 das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet ist. Sollte dies doch der Fall sein, startet in der Reihenfolge 1. Ritter, 2. Ritter der-/diejenige, auf den diese Bedingung 2014 zutrifft.
Wettbewerb: Es sind 30 Schuss Luftgewehr (stehend Freihand) oder 30 Schuss Luftpistole (stehend Freihand) auf Wettkampfscheiben ohne Probe in 40 Minuten mit Teilerwertung (bester Schuss zählt) abzugeben. Bei Luftpistolenschützen wird ein Umrechnungsfaktor angewandt. Bei Gleichstand der besten Scheibe zählt die zweitbeste usw.
Einladung: Die gemeldeten Bewerber erhalten bis fünf Tage vor Starttermin die genauen Daten zu Startort/-zeit. Sie sind außerdem zu den Spielen und Aktionen des Landesjugendtages eingeladen.
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Ergebnisseite 2012