Für den KK-Bereich ist zu beachten, dass für Jugendliche (14 bis 18 Jahre) die schriftliche Einverständniserklärung der Eltern nun bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (also bis zum 18. Geburtstag) reichen muss. Diese Einverständniserklärung ist generell während des Schießens bereitzuhalten und bei Wettkämpfen bei der Anmeldung vorzulegen! Dies gilt ebenso für die Flintendisziplinen.Ab sofort gilt für das Schießen mit großkalibrigen Waffen die neue Altersgrenze von 18 Jahren; ausgenommen sind Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen.
Die Behörden können nun mit verdachtsunabhängigen Kontrollen der Aufbewahrung zu Hause beginnen. Gegen den Willen des Hausrechtsinhabers ist das Betreten von Wohnräumen allerdings nach wie vor nur zur Abwehr dringender gegenwärtiger Gefahren für die Allgemeinheit möglich. Inwiefern sich eine eventuelle Ablehnung einer Kontrolle auf den Status des Waffenbesitzers auswirkt, ist derzeit unklar.
Ferner können die Behörden nun auch nach Ablauf von drei Jahren - jederzeit - das Fortbestehen des Bedürfnisses überprüfen; der bloße Hinweis auf die Mitgliedschaft in einem Verein eines anerkannten Schießsportverbandes reicht nicht mehr aus.
Für den Erwerb der dritten und weiteren Kurzwaffe muss nun ein Nachweis geführt werden, dass der Antragsteller regelmäßig an Schießsportwettkämpfen teilgenommen hat.